Im Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung werdem im Jahr 2019 die Intervalle der „Checkuntersuchungen ab 35 Jahren“ von zwei auf dreijährig erhöht. Erfreulicherweise bieten die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten eine zusätzliche Checkuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren an. Die Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs „HKS“ erfolgen weiterhin zweijährig.
Zu den Checkuntersuchungen bitten wir Sie ausdrücklich Ihre Impfausweise Ihrem Hausarzt vorzulegen.
Die Laboruntersuchungen zu den Checkuntersuchungen erfolge gemäß der Auftragserteilung der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhalten eine differenzierte Blutfettanalyse sowie die Bestimmung des Blutzuckerspiegels. Zusätzliche Fragestellungen – die sich nicht aus akuten Symptomen ergeben – wie z.B. Nahrstoffmangel bei vegetarischer oder veganer Kost, die Bestimmung des PSA-Wertes zur Früherkennung des Prostatakarzinoms, der Schilddrüsenfunktion oder Leber, Gallen, Nieren oder auch Bauchspeicheldrüsenwerte können Sie als Igelleistung in unserer Praxis in Auftrag geben.
Im Hausarztprogramm „HZV“ wird die Checkuntersuchung weiterhin zweijährig angeboten.
Aus gegebenem Anlass weisen wird darauf hin, dass das Überweisungsprinzip weiterhin für jeden unserer Patienten gilt. Die deutsche Versorgungsforschung kann mittlerweile nachweisen, dass Patienten, deren Facharzt- und Krankenhausvorstellungen gezielt vom persönlichen Hausarzt gesteuert werden, länger leben, weniger Medikamente einnehmen müssen, weniger Zeit in Kliniken verweilen sowie sich weniger nutzlosen Untersuchungen unterziehen müssen.
Patienten, die sich nicht an das Überweisungsprinzip halten, blockieren unnötiger Weise Facharztkapazitäten für schwer erkrankte Versicherte, die folglich umso länger auf Termine warten müssen. Fachärzte, bei den Sie sich ohne Überweisung vorstellen, stellen uns als Hausärzte keine Berichte zu. Ohne Facharztberichte können wir die Verantwortung für die beim Facharzt begonnene Therapie nicht rückübernehmen und nicht vollständig beraten. Medikamenten- und Heilmittelverordnungen müssten Sie sich ggf. in der Facharztpraxis abholen.
Nutzen Sie den Erfolg des Hausarztprogramms für Ihre Gesundheit!