News

31Mrz 2021

In Sachen betriebsmedizinischer Betreuung sind wir wieder lieferfähig. Interessierte Firmen können gerne anfragen.

Wir bieten Grundbetreuung mit der Teilnahme an Begehungen und ASA-oder BEM-Sitzungen und Wiedereingliederungsgespächen.

Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung führen wir Vorsorgen (früher genannt G-Untersuchungen) und Tauglichkeitsuntersuchungen sowie Beratungen zu Attesten und Gefälligkeitsattesten von Mitarbeitern durch. Betriebliche Impfungen einschließlich Impfungen gegen Gelbfieber oder das Coronavirus bieten wir auch an. Da wir ebenfalls für die gesetzliche Krankenversicherung arbeiten, können und dürfen (Präventionsgesetzt) wir einen Teil der Impfungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, so daß sich die Kosten des Arbeitgebers für die Impfstoffbeschaffung gering halten. Auch führen wir täglich Begutachtungen zur Festestellung der Fahrtauglichkeit von Berufskraftfahrern (LKW, Bus) nach der Fahrerlaubnisverordnung durch.

Das Team der MFAs sowie Dr. U. Richter und Dr. St. Happe verfügen in dieser Thematik über Erfahrung und überblicken dieses Feld im Kontext der regionale Gepflogenheiten, behördlichen Anforderungen und Versorgungskompetenzen anderer Gesundheitsdienstleister.

24Mrz 2021

Impfstoff von Biontech darf aktuell an Patienten aus den Priorisierungsgruppen verimpft werden. 10 Impfungen pro Tag können wir anbieten. Wartezeit ca. 5 Wochen. Die Impfstofflieferungen sind sehr unregelmäßig und unzuverlässig. Jetzt im Mai/Juni sind die Impfstofflieferungen an die Arztpraxen weiter reduziert worden! Das ist sehr bedauerlich! Eine Planung der Impfdurchführung unsererseits beginnt immer erst dann, wenn der Impfstoff tatsächlich in unsere Praxis geliefert wurde.

Den Zugang zu den Impfungen erhalten Sie aktuell über Wartelisten. Die Wartelisten sind für die nächsten Wochen gefüllt und können aktuell nicht mehr erweitert werden. Bitte fragen Sie zunächst nicht per Telefon oder email nach einem Platz auf den Listen.

Impftermine können bei uns NICHT telefonisch angefordert werden. Wir teilen unseren Stammpatienten die Impftermine mit.

Bestehende Termine für die Zweitimpfung werden bei uns nicht vorverlegt. Dies ist ist auf Grund der Planung der Impfstoffbeschaffung und Impfdurchführung nicht möglich!

Sobald der Gesetzgeber die „Priorisierung“ kippt, dürfen wir alle Bürger impfen, für die der jeweilige Impfstoff zugelassen ist. Dann werden wir Impftermine in unserem Online Service System freischalten.

Bitte registrieren Sie sich für unseren Online Service CGM Life, um sich einen Termin für die Impfungen nach der Abschaffung der Priorisierung online buchen zu können. Für die Freischaltung des CGM Life müssen Sie persönlich in der Praxis eine Einverständniserklärung unterschreiben. Das CGM Life System ist über eine APP und über den Loginbereich unserer Website zu erreichen und bietet folgende Möglichkeiten:

  1. Terminbuchungen
  2. Emailbenachrichtigungen bei der Buchung von Terminen
  3. Bestellung von Rezepten für die Dauermedikation
  4. Verschlüsselte Übertragung von Berichten und Nachrichten

19Nov 2020

Bei akut aufgetredenen Atemwegsbeschwerden bitten wir Sie uns vor Betreten der Praxis anzurufen, damit wir Ihnen einen Termin in unserer Infektsprechstunde zuteilen können. Auch sollten Sie die Corona Warn App bereits installiert haben, damit Sie nach einem erfolgten Abstrich Ihren Befund erhalten können.

27Okt 2020

Ab dem 1.4.2021 ist Dr. Stephan Happe auch donnerstags wieder in der Praxis für Sie da und erhöht seine wöchentliche Sprechzeit um 8 Stunden.

Frau Seewald-Kind wird am 15.06.2021 die Praxis am Heutor verlassen und eine eigene Praxis eröffnen. Das Team der MFAs sowie Ihre Hausärzte Dr. med. Stephan Happe und Dr. med. Uwe Richter werden Sie auch zukünftig in gewöhnter Qualität in der Praxis am Heutor versorgen. Dies umfasst sowohl die hausärztliche Versorgung, die betriebsärztliche Betreuung als auch die Versorgung von Pflegebedürftigen, Palliativpatienten und Seniorenheimbewohnern durch Hausbesuche. Der Schwerpunkt unserer beruflichen Tätigkeit bleibt die Versorgung unserer Stammpatienten im Hausarztprogramm. Ein Teil von Ihnen muss sich also entscheiden, wo sie zukünftig behandelt werden möchten.

Wir freuen uns über diese Entwicklung, die sich die Abläufe in der Praxis harmonisieren und die räumliche Nutzung der Praxisetage verbessern wird.

Alle Patientinnen und Patienten, die akutell von Frau Seewald-Kind behandelt werden und zukünftig in der Praxis am Heutor weiterversorgt werden möchten, werden gebeten dies unserer Anmledung mitzuteilen.

Alle HZV-Teilnehmer, die nach den 1.7.2021 bei Frau Seewald-Kind eingeschrieben bleiben möchten, dürfen in der Praxis Am Heutor nur dann behandelt werden, wenn sich die zukünftige Praxis von Frau Seewald-Kind im Betriebsurlaub befindet. Wir würden Sie also nur im Sinne einer Urlaubsvertretung akut behandeln. Ihre medizinischen Daten verbleiben geschützt in der Praxis Am Heutor. Diese können nach einem Hausarztwechsel in eine andere Praxis schriftlich und kostenpflichtig angefordert und nach Fertigstellung abgeholt werden.

Wichtig für Patientin im GKV-Basistarif:

Ein Teil unserer Leistungen ist im GKV-Basistarif weiterhin nicht gedeckt. Die Preise für formlose Atteste und Bescheinigen betragen € 10. Die qualifizierte medizinische Beratung zur Patientenverfügung kostet € 20,10. Zu juristischen Fragestellungen der Patientenverfügung beraten wir nicht. Neuraltherapeutische Injektionen kosten mindestens € 10,72. Diese Leistungen sind für HZV-Teilnehmer kostenlos.

Hausbesuche sind Heimbewohnern, Palliativpatienten und pflegebedürftigen Stammpatienten vorbehalten und können nur bei freien Kapazitäten durchgeführt werden. Sie müssen vormittags angefordert werden, damit eine Planung grundsätzliche möglich ist. Sie erfolgen nur in Blomberg (Ausnahme Cappel und Großenmarpe) und Schieder.

11Mai 2020

Dank unserer ständigen Investitionen in einen sehr hohen IT-Sicherheitsstandard und unsere Patientenapp mit Bestellfunktion für Rezepte und Termine sowie verschlüsselten Datentausch hat unsere Praxis den Innovationstzuschlag der Technikerkrankenkasse erhalten. Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung!

01Apr 2020

Mit großer Freude hat unser ganzes Team FFP2-Masken von dem Malermeister- und Fußbodenverlegebetrieb Sarembe aus Brüntrup erhalten. Vielen herzlichen Dank dafür!

01Mai 2019

Im Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung werdem im Jahr 2019 die Intervalle der „Checkuntersuchungen ab 35 Jahren“  von zwei auf dreijährig erhöht. Erfreulicherweise bieten die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten eine zusätzliche Checkuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren an. Die Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs „HKS“ erfolgen weiterhin zweijährig.

Zu den Checkuntersuchungen bitten wir Sie ausdrücklich Ihre Impfausweise Ihrem Hausarzt vorzulegen.

Die Laboruntersuchungen zu den Checkuntersuchungen erfolge gemäß der Auftragserteilung der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhalten eine differenzierte Blutfettanalyse sowie die Bestimmung des Blutzuckerspiegels. Zusätzliche Fragestellungen – die sich nicht aus akuten Symptomen ergeben – wie z.B. Nahrstoffmangel bei vegetarischer oder veganer Kost, die Bestimmung des PSA-Wertes zur Früherkennung des Prostatakarzinoms, der Schilddrüsenfunktion oder Leber, Gallen, Nieren oder auch Bauchspeicheldrüsenwerte können Sie als Igelleistung in unserer Praxis in Auftrag geben.

Im Hausarztprogramm „HZV“ wird die Checkuntersuchung weiterhin zweijährig angeboten.

Aus gegebenem Anlass weisen wird darauf hin, dass das Überweisungsprinzip weiterhin für jeden unserer Patienten gilt. Die deutsche Versorgungsforschung kann mittlerweile nachweisen, dass Patienten, deren Facharzt- und Krankenhausvorstellungen gezielt vom persönlichen Hausarzt gesteuert werden, länger leben, weniger Medikamente einnehmen müssen, weniger Zeit in Kliniken verweilen sowie sich weniger nutzlosen Untersuchungen unterziehen müssen.

Patienten, die sich nicht an das Überweisungsprinzip halten, blockieren unnötiger Weise Facharztkapazitäten für schwer erkrankte Versicherte, die folglich umso länger auf Termine warten müssen. Fachärzte, bei den Sie sich ohne Überweisung vorstellen, stellen uns als Hausärzte keine Berichte zu. Ohne Facharztberichte können wir die Verantwortung für die beim Facharzt begonnene Therapie nicht rückübernehmen und nicht vollständig beraten. Medikamenten- und Heilmittelverordnungen müssten Sie sich ggf. in der Facharztpraxis abholen.

Nutzen Sie den Erfolg des Hausarztprogramms für Ihre Gesundheit!

 

 

 

 

 

 

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