Nun dürfen auch Jungen und junge Männer gegen Papillomaviren (HPV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung geimpft werden. Die Impfung schützt vor den Folgen der Infektionen mit humanen Papillomaviren wie Genitalwarzen und Schleimhautkarzinome.

  • Jungen vor 9 bis 14 Jahren werden zweimal geimpft (0 und 6-12 Monate)
  • Jungen von 15 bis 18 Jahren werden dreimal geimpft (0, 2, 6 Monate)

Nach dem 18 Lebensjahr kann diese Impfung als Igelleistung durchgeführt werden.

Seit dem 1.1.2021 verbessert sich ebenfalls das Impfangebot der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer mit biostoffgefährdener Tätigkeit (Erzieher, Gesundheitsberufe, Abwasserwesen, Laborpersonal)

  • Eine zweite Masernimpfung (üblicherweise MMR) sowie Hepatitis A und B Impfungen zu Lasten der Krankenversicherung sind möglich.
  • Der Nachweis einer zweiten MMR-Impfung erfüllt die Forderung des §23a Infektionsschutzgesetzt einer Immunität gegen Masern.